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Die Besichtigung

Erstmal informieren...

Der Besichtigungstermin

Bevor Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren

...tun Sie sich einen großen Gefallen:

Schauen Sie sich die Informationen zur Wohnung auf dieser Website genau an. Im Gegensatz zu einigen anderen halten wir über diese Website nämlich umfangreiche Informationen zur Wohnung bereit, so dass Sie möglichst frühzeitig und ohne Aufwand herausfinden können, ob die Wohnung zu Ihnen passt oder doch einen Haken (für Sie) hat. 

So stellen wir meist zahlreiche Bilder der Wohnung und - wenn vorhanden - einen Grundriss der Wohnung zur Ansicht ein. Auf diese Weise können Sie sich schon vorab eine Vorstellung davon machen, wie die Wohnung von innen aussieht. 

Zudem erhalten Sie auch Angaben zum Gebäude selbst und dessen Umfeld.

Und wenn Sie Fragen haben, fragen Sie.

Nichts ist nämlich ärgerlicher, wenn Sie erst bei der Besichtigung feststellen, dass die Wohnung für Sie schon von vornherein wegen eines Punktes nicht in Frage kommt, den Sie vorher hätten klären können.

Dann haben Sie sich vergeblich auf den Weg gemacht - und womöglich den Besuch einer anderen Wohnung verpasst.

Die Terminvergabe

Bei vielen Besichtigungsanfragen vereinbaren wir meist Sammeltermine. Das heißt aber nicht, dass Sie in einer Schlange anstehen müssen, um die Wohnung zu sehen!

In diesen Fällen legen wir an einem Tag innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors mehrere Termine im Abstand von ca. 20 Minuten fest. Dabei vergeben wir die Termine zeitgleich meist an 2 oder 3, maximal an 4 Besichtigungsinteressenten. So bleibt  also genügend Gelegenheit für Sie, sich vorzustellen oder noch spontan aufgekommene Fragen zu klären.

Individualtermine: Wir versuchen das natürlich möglich zu machen. Immer, gerade bei starker Nachfrage, lässt sich das leider nicht realisieren. Wenn der Vormieter noch in der Wohnung wohnt und der Weitergabe seiner Telefonnummer zugestimmt hat, können Sie natürlich gern direkt einen Besichtigungstermin ohne uns vereinbaren.

Lohnt es sich, einen Termin als Erster zu vereinbaren? Eindeutig nein. Wir vergeben Wohnungen nie sofort bei der Wohnungsbesichtigung. Zuvor müssen Sie erst einmal eine Selbstauskunft erteilen und Einkommensnachweise vorlegen. Sparen Sie sich also die Mühe. 

Tipp: Schreiben Sie sich gleich bei der Terminvereinbarung den Namen auf, bei dem Sie am Tag der Besichtigung klingeln müssen. Nichts ist peinlicher, wenn Sie vor dem Haus stehen und nicht wissen, wo sie eigentlich klingeln sollen.

Sagen Sie ab, wenn Sie nicht mehr wollen oder können

Haben Sie sich auch schon einmal verabredet und die Verabredung kam nicht? Das hat niemand gern. Auch wir nicht.

Auch wenn es an sich schon zu spät ist, geben Sie eine kurze Nachricht, dass sich die Sache erledigt hat. Dann müssen wir zumindest nicht mehr so lange in der Wohnung vergeblich auf Sie warten.

Selbst wenn Sie auch das versäumt haben: Eine Nachricht wäre nett. Dann wissen wir, dass Sie kein Interesse mehr haben und können uns darauf einstellen. Eine Absage nehmen wir Ihnen auch nicht krumm.

Die Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft muss sein

Zur Besichtigung halten wir Formulare zur Mieterselbstauskunft bereit. Wenn Sie auch noch nach der Besichtigung an der Wohnung interessiert sind, geben wir Ihnen gern ein solches Formular zum Ausfüllen mit.

Es enthält Fragen zu Ihrer Person und Ihrer Einkommenssituation, damit wir sie näher kennenlernen. Ihre Angaben werden zur Grundlage eines späteren Mietverhältnisses.

Wenn Sie schon vorher einen Blick auf die Fragen werfen wollen, gerne! Sie können das Formular zur Mieterselbstauskunft herunterladen.

Wollen Sie das Formular schon vor der Besichtigung ausfüllen und es gleich im Besichtigungstermin überreichen? Das ist natürlich möglich, solange Sie keinen Termin vereinbart haben, zu dem nur der Vormieter anwesend ist. Denken Sie dann bitte an die Einkommensnachweise für die drei vorangegangenen Monate.  Ohne sie ist die Selbstauskunft nicht vollständig.

Geht es nicht auch ohne Selbstauskunft?

Nein. Wir überlassen Ihnen ein teures Wirtschaftsgut. Da möchten wir vorher wissen, mit wem wir es zu tun haben.

Sie möchten Ihr Monatseinkommen nicht offenlegen? Dafür haben wir Verständnis. Schließlich handelt es sich sich hier um eine sehr persönliche Information. Wenn Sie die Auskunft nicht erteilen wollen, müssen Sie das nicht. Eine Wohnung vermieten werden wir Ihnen dann allerdings auch nicht. Als Vermieter ist es unser natürliches Interesse, dass unsere Mieter die Miete langfristig pünktlich zahlen können. Deshalb wollen wir auch Ihre Einkommenssituation kennen. Wirtschaftlich ist es für uns günstiger, etwas länger einen Nachmieter zu suchen, als die Wohnung schnell weiterzuvermieten und einen Mieter zu haben, bei dem wir laufend die Mietzahlung anmahnen oder gar Räumungsklage wegen hoher Mietrückstände erheben müssen.

Dürfen Sie bei den Antworten lügen?

Wir stellen nur zulässige Fragen. Darauf erwarten wir auch ehrliche Antworten von Ihnen. Unrichtige Angaben würden das Vertrauensverhältnis zwischen uns nachhaltig belasten. Außerdem können wir den Mietvertrag in diesem Fall anfechten. Lügen haben auch kurze Beine. Wir prüfen Ihre Angaben nach. Wir behalten uns insbesondere vor, eine Wirtschaftsauskunft über Sie einzuholen. Es ist also besser, wenn Sie gleich von Beginn an mit offenen Karten spielen.