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Informationen zur Datenverarbeitung

(Selbstauskunft von Mietbewerbern)

Informationen zur Datenverarbeitung

(Selbstauskunft von Mietbewerbern)

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen Auskunft dazu geben, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage wir die Daten in dem Auskunftsformular abfragen, was wir damit machen und welche Rechte Sie haben.

 

Übersicht

 

1.      Welche Daten verarbeiten wir? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage?

1.1.       Daten, die wir direkt von Ihnen bekommen

1.2.       Daten, die wir von Dritten erhalten

2.      Geben wir Ihre Daten an Dritte weiter?

3.      Übermittlung an Drittländer

4.      Wie lange speichern wir Ihre Daten

5.      Führen wir eine automatisierte Entscheidungsfindung durch oder bilden wir Profile von Ihnen?

6.      Ihre Rechte

7.      Verantwortlicher

 

1.     Welche Daten verarbeiten wir? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage?

 

1.1.  Daten, die wir direkt von Ihnen bekommen

 

Wenn Sie von uns eine Wohnung oder ein anderes Objekt mieten möchten, fragen wir im Vorfeld verschiedene Daten von Ihnen ab, die wir im Rahmen unserer Vermietungstätigkeit benötigen.

 

Hierbei benötigen wir einige Daten sofort und andere Informationen erst für den Vertragsschluss. In unserem Auskunftsformular weisen wir zu dem abgefragten Datum jeweils die Phase aus, zu der wir die Information benötigen. Hierbei lassen sich drei Phasen unterscheiden:

 

Phase

Zeitpunkt

A

Sie teilen uns mit, dass Sie eine bestimmte Wohnung anmieten möchten und wir möchten eine erste Vorauswahl unter den Mietinteressenten treffen;

B

Sie kommen nach der Vorauswahl für uns als Mieter/in in Frage und wir möchten abschließend darüber entscheiden, ob wir einen Vertrag mit Ihnen schließen;

C

wir erstellen den Mietvertrag.

 

Sie müssen die Angaben insofern erst zu dem Zeitpunkt machen, wenn es in Richtung Mietvertragsabschluss „weitergeht“. Wenn Sie sich allerdings ein mehrfaches Ausfüllen des Formulars und einen Zeitverzug ersparen wollen, geben Sie am besten gleich soviel Informationen an, dass weitere Abfragen in späteren Phasen nicht mehr notwendig sind. Angaben für spätere Phasen sind freiwillig bis die jeweilige Phase erreicht ist. Gleiches gilt für Felder, bei denen in der Spalte „Phase“ kein Zeitpunkt ausgewiesen ist, zu dem die Angabe erforderlich wird.

 

Adress- und Kontaktdaten (Zeilen 1, 2, 4 und 5)

Ihren Namen und Ihre (bisherige) Anschrift benötigen wir zu Ihrer Identifikation. Die Felder Geburtsdatum und Geburtsort sind dazu vorgesehen, diese für eine spätere Identifikation auch in den Mietvertrag aufzunehmen.

 

Damit wir zügig mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, fragen wir auch Ihre Telefon- oder Ihre E-Mail-Adresse ab.

 

Die Angabe des Familienstandes ist freiwillig. Ihnen entstehen keine Nachteile dadurch, wenn Sie das Feld frei lassen.

 

Angaben zum aktuellen Vermieter und Ihrem aktuellen Mietverhältnis (Zeilen 6 und 31)

 

Sie müssen keine Angaben zu Ihrem aktuellen Vermieter machen. Auch besteht keine Verpflichtung, dass Sie es uns gestatten, diesen zu kontaktieren.

 

Dies würde für Sie allerdings Vieles leichter machen. So könnten Sie den Nachweis, dass Sie Ihre Miete in den vorangegangenen Monaten immer pünktlich bezahlt haben, hierüber erbringen. Andernfalls müssten Sie Ihren Vermieter umständlich bitten, Ihnen zunächst Quittungen über die bezahlten Mieten auszustellen. Einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Vermieter bestätigt, dass Sie mietschuldenfrei sind, haben Sie nämlich nicht.

 

Angaben zu Ihrem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis und Ihrem Einkommen (Zeilen 7-11)

 

Unser Interesse ist es, Mieter als Vertragspartner zu haben, die in der Lage sind, ihre Miete jetzt und in Zukunft zahlen zu können. Zur Beurteilung Ihrer Bonität sind die Kriterien des Berufes, des Arbeitgebers gute Indikatoren.

 

Gleiches gilt für die Frage nach Ihrem Nettoeinkommen und dem Betrag, der Ihnen monatlich zur Zahlung der Miete zur Verfügung steht. Wir möchten schließlich wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können.

 

Wenn eine öffentliche Stelle die Mietzahlung vollständig übernimmt, brauchen Sie Angaben zu Einkommensverhältnissen nicht zu machen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir von Ihnen für diese Angaben vor einem etwaigen Vertragsschluss auch Nachweise verlangen. Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

 

Bankverbindung (Zeile 12)

 

Ihre Bankverbindung benötigen wir erst im Falle des Vertragsschlusses zur Vertragserstellung und zur Abwicklung der Mietzahlung, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Miete durch uns erteilt haben.

 

Angaben zu den einziehenden Personen (Zeilen 13 und 14)

 

Solange nicht feststeht, ob Sie Mieter werden, müssen Sie nur Angaben zur Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen und ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Das geht am besten, wenn Sie deren Alter angeben.

 

Da wir als „Wohnungsgeber“ gem. § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet sind, der jeweiligen Einwohnermeldebehörde Auskunft darüber zu geben, wer in die Wohnung einzieht, müssen Sie spätestens bei Vertragsschluss auch die Namen der einziehenden Personen mit angeben.

 

Ohne diese Angabe können wir den Mietvertrag nicht mit Ihnen abschließen.

 

Angaben zur Wohnungsnutzung (Zeilen 15 – 18)

 

Wir möchten gerne vorher wissen, wie, durch wen und in welchem Umfang Sie unsere Wohnung nutzen möchten.

Bei Wohngemeinschaften ist durch eine stärkere Bewohnerfluktuation mit höherem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Und durch eine höhere Bewohnerzahl entsteht auch eine höhere Abnutzung der Wohnräume. Gleiches gilt bei gewerblicher Nutzung der Wohnung.

 

Auch haben wir das Recht, die Haltung größerer Haustiere in der Wohnung zu verbieten. Deshalb möchten wir wissen, wenn Sie Tiere in der Wohnung halten möchten. Gegen Kleintiere haben wir nichts.

 

Gleiches gilt für Musikinstrumente. Ihre Angabe hierzu ist freiwillig. Es ist vielleicht aber auch in Ihrem Sinne, wenn wir Sie vorher darauf hinweisen können, dass Sie vielleicht neben oder unter sich empfindliche Nachbarn haben, die sich an Ihrer Musik stören und dann Ihnen keine Ruhe lassen.

 

Angaben zum Vormietverhältnis (Zeilen 19 – 24)

 

Weitere gute Indizien für uns, ob auch wir zukünftig gut miteinander auskommen und Sie Ihre Miete auch bei uns pünktlich zahlen werden ist, wie es in Ihrem bisherigen Mietverhältnis gelaufen ist.

 

Wenn das bisherige Mietverhältnis lange bestand, Sie in den letzten Monaten immer ihre Miete pünktlich bezahlt haben und nun Sie das alte Mietverhältnis kündigen, sind dies gute Nachrichten für uns. Dies gilt umso mehr, wenn Ihre bisherige Mietbelastung ähnlich oder sogar höher war als die Miete für die neue Wohnung.

 

Wenn Ihr Vermieter das Mietverhältnis mit Ihnen gekündigt hat, sollten wir hierüber reden. Möglicherweise handelt es sich nur um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Das ist gar kein Problem. Schwierig wird es allerdings, wenn Ihnen Ihr Vermieter wegen Mietrückständen oder anderer Pflichtverletzungen gekündigt hat. Dann möchten verständlicherweise auch wir wissen, was los war. Nur auf diese Weise können wir entscheiden, ob wir ein Vertragsverhältnis mit Ihnen eingehen wollen oder nicht.

 

Offenlegen, wieviel Miete Sie in Ihrem bisherigen Mietverhältnis bezahlt haben und den Nachweis erbringen, dass Sie Ihre Miete immer pünktlich bezahlt haben, müssen Sie erst, wenn es um die Entscheidung geht, ob wir einen Mietvertrag mit Ihnen schließen.

 

Den Nachweis über die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung der Miete können Sie über eine Bestätigung Ihres bisherigen Vermieters, über geschwärte Kontoauszüge und Mietverträge an den bisherigen Vermieter erbringen. Alternativ können Sie aber auch in eine Referenzabfrage beim bisherigen Vorvermieter einwilligen.

 

Angaben zu Vermögensverhältnissen (Zeilen 25 – 29)

 

Wie bereits bei den Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihrem Einkommen ausgeführt, wollen wir Mieter, die in der Lage sind, ihre Miete dauerhaft pünktlich zu zahlen. Dieses Ziel ist gefährdet, wenn in den letzten Jahren bereits einmal eine Räumungsklage wegen Zahlungsrückständen gegen Sie eingeleitet und mit einem Räumungstitel abgeschlossen wurde oder aber Sie sogar Schuldner in einem Insolvenzverfahren waren.

 

In diesen Fällen würden wir von einem Vertragsschluss Abstand nehmen, da nicht gesichert ist, dass Sie in der Lage sind, Ihre Mietverbindlichkeit gegenüber uns vollständig und pünktlich zu erbringen.

 

Sollte dies in Ihrem Fall anders sein, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir prüfen Ihre Darstellung gern.

 

Mietzuschuss (Zeile 30)

 

Wenn die Ihnen monatlich zur Miettilgung zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, wird der fehlende Teil möglicherweise aus öffentlichen Mitteln als Zuschuss gezahlt. Lassen Sie uns dies bitte wissen, damit wir dies bei unserer Auswahlentscheidung positiv für Sie berücksichtigen können.

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir vor Mietvertragsschluss zwingend einen Nachweis von Ihnen darüber benötigen, dass dieser Zuschuss auch tatsächlich gezahlt wird.

 

Bonitätsauskunft (Zeile 32)

 

Um uns davon zu überzeugen, dass Sie ein solventer Mieter sind, können Sie uns anbieten, eine Bonitätsauskunft bei Ihrer Hausbank vorzulegen, die Auskunft über Ihre Zahlungskraft gibt. Dieses Angebot ist freiwillig. Wenn Sie dies nicht tun, entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Nachteile.

 

Die vorstehenden Informationen erheben und verarbeiten wir

 

  • zur Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO);
  • aufgrund einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO; unser berechtigtes Interesse: Bonitätsprüfung unserer Vertragspartner, Schutz vor Betrug);
  • aufgrund Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und
  • zur Erfüllung einer uns obliegenden gesetzlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

 

1.2.  Daten, die wir von Dritten erhalten

 

Bonitätsauskunft bei Auskunfteien

 

Zu unserem Schutz führen wir vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung unserer Vertragspartner durch, wenn wir anhand der bislang vorliegenden Nachweise noch Zweifel daran haben, ob Sie als Mietinteressent über eine hinreichende Bonität verfügen.

 

Die Datenerhebung führen wir aufgrund einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO; unser berechtigtes Interesse: Bonitätsprüfung unserer Vertragspartner, Schutz vor Betrug).

 

Referenzanfrage bei bisherigem Vermieter

 

Wenn Sie es uns erlauben, fragen wir bei Ihrem bisherigem Vermieter nach dem Verlauf Ihres bisherigen Mietverhältnisses einschließlich der zeitgerechten Zahlung der Miete an. (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).

 

Referenzanfragen bei Dritten

 

Wenn Sie es uns erlauben, fragen wir bei dritten Personen Informationen ab, die uns Auskunft darüber geben, ob Sie Ihren mitvertraglichen Pflichten uns gegenüber gewissenhaft nachkommen werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).

 

 

2.     Geben wir Ihre Daten an Dritte weiter?

 

Die Daten, die wir von Ihnen oder Dritten über Sie erhalten, geben wir im Rahmen des mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses an folgende Personen weiter:

 

Empfänger

Kategorien der Daten

Rechtsgrundlage

unsere Hausverwaltung, die in datenschutzrechtlicher Hinsicht eigenständig Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO ist. Hierbei handelt es sich um die BS Immobilien-Verwaltung Berkau & Specht OHG, Geysostr. 7, 38106 Braunschweig, info@bs-immobilien-verwaltung.de

·        Identifikationsdaten

·        Geburtsdatum

·        Anschrift

·        Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail-Adresse)

·        Bankverbindung

·        Kundendaten

·        Kontakthistorie

·        Termindaten

·        Vertragsdaten

·        Alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Mietverhältnisses

Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse: Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen)

Einwohnermeldebehörden

·        Name

·        Ein- und Auszugsdatum

Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 19 Bundesmeldegesetz

Auskunfteien

Ihr bisheriger Vermieter

Dritte

·        Identifikationsdaten

Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO; unser berechtigtes Interesse: Bonitätsprüfung unserer Vertragspartner, Schutz vor Betrug

Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

 

3.     Übermittlung an Drittländer

 

Ihre Daten übermitteln wir grundsätzlich nicht in Drittländer.

 

4.     Wie lange speichern wir Ihre Daten

 

Wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt, speichern wir Ihre Daten noch für einen Zeitraum von sechs Monaten für die etwaige Verteidigung gegen Rechtsansprüche und vernichten die Unterlagen dann, es sei denn, Sie haben uns auf dem Formular zur Selbstauskunft gebeten, Ihre Daten noch zu verwenden, falls eine andere Wohnung frei werden sollte.

 

Im Falle des Vertragsschlusses speichern wir Ihre Daten zusammen mit den Mietvertragsunterlagen für die Dauer des Mietverhältnisses und weiteren 4 Jahren nach Vertragsende bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen aus dem mit Ihnen geschlossenen Mietverhältnis.

 

5.     Führen wir eine automatisierte Entscheidungsfindung durch oder bilden wir Profile von Ihnen?

 

Bei uns entscheidet immer noch der Mensch. Auch führen wir kein Profiling durch.

 

6.     Ihre Rechte

 

Sie haben uns gegenüber ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Daneben besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung, wenn wir diese Daten selbst automatisiert verarbeiten und dies aufgrund Ihrer Einwilligung oder zur Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen geschieht.

 

Eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt hiervon jedoch unberührt. Bitte beachten Sie zudem, dass auch im Falle eines Widerrufs eine Verarbeitung Ihrer Daten auf einer gesetzlichen Grundlage nicht ausgeschlossen ist und in diesem Fall eine Löschung möglicherweise unterbleiben kann.

 

Darüber hinaus haben Sie bei Verarbeitungen, die aufgrund von Ar. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) durchgeführt werden, das Recht, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO. In diesem Fall werden wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, wenn Ihr vorgebrachtes Interesse an dem Ausschluss der Verarbeitung höher ist als unser Interesse an der Durchführung der Verarbeitung.

Im Falle des Direktmarketings findet eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck in keinem Fall mehr statt.

 

Um die vorstehenden Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an den nachstehend angegebenen Verantwortlichen.

 

7.     Verantwortlicher

 

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist Jens Stanger, Theodor-Heuss-Str. 5a, 38122 Braunschweig.

 

Die Wohnungen werden privat vermietet. Die Verwaltung der Häuser erfolgt jedoch durch eine hierzu beauftragte Hausverwaltung, die in datenschutzrechtlicher Hinsicht eigenständig Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO ist. Hierbei handelt es sich um die BS Immobilien-Verwaltung Berkau & Specht OHG, Geysostr. 7, 38106 Braunschweig, info@bs-immobilien-verwaltung.de.

 

Stand: 09.08.2022